Die deutsche Gesellschaft mit “Büro Ungarn” in Sopron, mahnt aktuell Unternehmer ab, die auf ihrer Website ein Anfrageformular nutzen. Das Unternehmen gibt sich als „Mitglied der Fraud Fighter Community zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität“ aus und merkt an, dass es sich das „Unternehmen zur Aufgabe gesetzt“ habe, die missbräuchliche Nutzung des Internets zu gewerblichen Zwecken aufzudecken und zu verfolgen. Konkret wird nach angeblich umfassender Durchsicht ein Formular beanstandet, das den Zweck hat, Anfragen von Kunden auf Legung eines Angebotes an das Unternehmen weiterzuleiten.
Im Abmahnschreiben wird inzident behauptet, dass es sich dabei um eine Verletzung des Datenschutzgesetzes handle, von der ein Mitarbeiter des
Abmahners betroffen sei. Begründet wird dies damit, dass es dem Betreiber der Website erlaubt sei, „ohne Zustimmung Ihrer Interessenten personenbezogene Daten an Adressenverlage und
Direktmarketingunternehmen zu übermitteln“.
Gefordert wird ein Betrag von EUR 650,00 für die Überprüfung der Website und diverse Auslagen sowie eine Unterlassungserklärung. Für den Fall der Nichtbefolgung wird die Klage angedroht.
Diese Vorwürfe bzw Drohungen entbehren gleich mehrfach einer Rechtsgrundlage. Faktisch werden die vom Kunden eingegeben Informationen nur dazu genutzt, diesem da von ihm gewünschte Angebot zu übermitteln. Unrichtig ist auch der Vorhalt, dass es erlaubt sei, diese Daten „an Adressenverlage und Direktmarketingunternehmen zu übermitteln“. Das angeblich unzulässige Anfrageformular erweist sich daher bei näherer Prüfung als zulässige, vom Kunden gewünschte, Datenverwendung. Unzulässig ist allerdings möglicherweise das angekündigte Geltendmachen von Rechten durch den Abmahner, als Winkelschreiberei, ist dies doch Rechtsanwälten vorbehalten.
Betroffenen Unternehmen ist daher zu raten, auf eine Abmahnung der deutschen Gesellschaft mit Büro in Ungarn (Sopron) nicht sofort mit Zahlung bzw Unterfertigung der Unterlassungserklärung zu reagieren.
Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M.
Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt Sie in Fragen Internetrechtes, insbesondere auch im Datenschutzrecht, bei Abmahnung, Auskunftsverlangen und Unterlassungserklärung.
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